für Copywriting-Dienstleistungen durch Werbetexte-CO. Stand: März 2026
1.1 Die Werbetexte-CO (im Folgenden „Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.1 Die Agentur setzt bei der Erbringung ihrer Leistungen – insbesondere bei der Texterstellung, Analyse, Recherche und Konzeptentwicklung – unterstützend KI-gestützte Werkzeuge ein. Dazu zählen derzeit unter anderem:
Die Agentur behält sich vor, eingesetzte Werkzeuge nach eigenem Ermessen zu ergänzen oder auszutauschen.
2.2 Der Einsatz von KI-Werkzeugen dient ausschließlich der Unterstützung der kreativen und analytischen Arbeit der Agentur. Alle gelieferten Texte, Konzepte und Empfehlungen werden von der Agentur inhaltlich geprüft, bearbeitet und verantwortet. Die Endverantwortung für die gelieferte Leistung liegt stets bei der Agentur.
2.3 Dem Kunden werden keine rohen KI-Ausgaben als Leistung übergeben. Jede Lieferung basiert auf dem fachlichen Urteil und der handwerklichen Überarbeitung der Agentur.
2.4 Bei der Verarbeitung von Kundendaten über KI-Werkzeuge achtet die Agentur darauf, keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten des Kunden in externe KI-Systeme einzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
2.5 Die Agentur übernimmt keine Haftung für KI-generierte Inhalte, die sie nicht im Rahmen ihrer Leistungserbringung eingesetzt hat.
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Meta/Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Agentur kann daher nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
4.1 Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung.
4.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten die Parteien in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.
4.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
4.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen. Jene Elemente, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, sind geschützt.
4.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, präsentierte kreative Werbeideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages nicht wirtschaftlich zu verwerten.
4.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln bekannt zu geben.
4.7 Der potenzielle Kunde kann sich durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zzgl. 20 % USt. von seinen Verpflichtungen befreien.
5.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
5.2 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.
5.3 Der Kunde stellt der Agentur zeitgerecht und vollständig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde trägt den Aufwand, der durch unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Marken- und sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
6.1 Die Agentur ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
6.2 Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.
6.3 Soweit die Agentur Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
7.2 Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei mehr als zwei Monaten Verzug sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
7.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn die Leistungsausführung unmöglich wird, der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen verstößt oder berechtigte Bonitätsbedenken bestehen.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen gegen wesentliche Bestimmungen verstößt.
9.1 Der Honoraranspruch entsteht, sobald die Leistung erbracht wurde. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 5.000 p.a. ist die Agentur zu Zwischenabrechnungen berechtigt.
9.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.3 Alle nicht durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungen sowie Barauslagen werden gesondert verrechnet.
9.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen bis 15 % bedürfen keiner gesonderten Verständigung; darüber hinausgehende Überschreitungen werden dem Kunden mitgeteilt.
9.5 Für Arbeiten, die der Kunde nicht ausführen lässt, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung erwirbt der Kunde an nicht ausgeführten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte.
10.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
10.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde trägt Mahn- und Inkassospesen, mindestens € 20,00 je Mahnung.
10.3 Im Falle des Zahlungsverzugs kann die Agentur alle im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen und weitere Leistungen zurückhalten.
10.4 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur bei schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
11.1 Alle Leistungen der Agentur bleiben in deren Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, mangels anderslautender Vereinbarung ausschließlich in Österreich.
11.2 Änderungen oder Bearbeitungen von Agenturleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und gegebenenfalls des Urhebers zulässig.
11.3 Jede Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
11.4 Nach Ablauf des Agenturvertrages steht der Agentur im 1. Jahr die volle, im 2. Jahr die halbe und im 3. Jahr ein Viertel der vereinbarten Vergütung zu. Ab dem 4. Jahr ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
11.5 Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Kunde in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
12.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf sich und den Urheber hinzuweisen.
12.2 Die Agentur ist — vorbehaltlich schriftlichem Widerruf des Kunden — berechtigt, auf ihrer Website auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
13.1 Mängel sind unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
13.2 Im Fall berechtigter Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung.
13.3 Es obliegt dem Kunden, die Leistung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Die Agentur ist nur zur Grobprüfung verpflichtet.
14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14.2 Jegliche Haftung für Ansprüche Dritter gegen den Kunden wird ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.
14.3 Schadenersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Im Rahmen der Leistungserbringung setzt die Agentur KI-gestützte Werkzeuge ein. Personenbezogene Daten werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung in externe KI-Systeme eingegeben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Der Vertrag unterliegt dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Ottnang am Hausruck.
17.2 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Agentur ist ungeachtet dessen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.